Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Wir sind bestrebt, unsere Website www.moebel-bohn.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website, die Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Beschwerde.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.moebel-bohn.de.
Dienstleistungsbeschreibung
Auf dieser Website bieten wir folgende Leistungen an:
Waren
Darüber hinaus enthält diese Website einen Blog. Häufig gestellte Fragen samt Antworten sind ebenfalls auf dieser Website enthalten.
Neben dem allgemeinen Informationsangebot enthält diese Website mehrere zusätzliche Bestandteile. So bieten wir unter anderem einen Blog- / Newsbereich mit aktuellen Beiträgen, eine Seite mit laufenden Aktionen und Angeboten sowie eine Newsletter-Anmeldung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung, ein umfangreicher FAQ- / Hilfebereich unterstützt unsere Kundinnen und Kunden bei häufigen Fragen. Ergänzt wird das Angebot durch ein Kontaktformular sowie einen separaten Job- / Karriere-Bereich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website erfüllt teilweise die Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BFSGV, die geltenden technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1. Die WCAG Konformität entspricht der Stufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren
Die Barrierefreiheitsanforderungen werden auf unserer Website insbesondere durch folgende Maßnahmen erfüllt:
Dokument erstellt unter Zuhilfenahme des Musterschreiben-Assistenten der HB Legal Tech GmbH
Klar erkennbare Schriftgrößen und starke Farbkontraste
Navigierbarkeit per Maus und per Tastatur
Alternativtexte für Bilder
Untertitel und Audiodeskriptionen in Videos
Leicht lesbare und verständliche Sprache
Zusätzliche Texthinweise beim Nichtausfüllen von Pflicht-Eingabefeldern
Kompatibilität mit allen gängigen Screenreadern (Bildschirm-Lesehilfen)
Anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop-Computer etc.)
Barrieren melden, Feedback und Kontaktdaten
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung der Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Auf folgenden Wegen können Sie uns kontaktieren:
Möbel-Bohn Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hallerstr. 194, 74564 Crailsheim
barrierefreiheit@moebel-bohn.de
www.moebel-bohn.de/unternehmen/service/kontakt/
Sollten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Erstellungsprozess dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde durch interne Tests erstellt.
Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit:
Dokument erstellt unter Zuhilfenahme des Musterschreiben-Assistenten der HB Legal Tech GmbH
Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgte intern auf Grundlage der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der BITV 2.0. Im Rahmen eines internen Tests wurde der auf Shopware basierende Webshop hinsichtlich folgender Aspekte überprüft: Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste, Kompatibilität mit Screenreadern, Vorhandensein von Alternativtexten für nicht-textuelle Inhalte (z. B. Produktbilder) sowie die Bereitstellung von Untertiteln bei eingebundenen audiovisuellen Medien.
Zur Sicherstellung der fortlaufenden Barrierefreiheit werden neue Inhalte und Änderungen im Rahmen definierter interner Prozesse regelmäßig geprüft.
Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.
Letzte Aktualisierung: 30.06.2025